Haftungsauschluss

Haftungsauschluss oder Haftung für externe Links

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98 – “Haftung für Links”) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite zu verantworten hat, wenn man von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Schöffengrund, 01.07.2009, Arno Dämon